Sachverständigen-& Immobilienbüro
Dipl. Ing. Dietmar Kloas
Groß Raddener Hauptstr. 17
03222 Lübbenau/Spreewald
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Gutachten
Kosten
Honorar, Beschaffung der erforderlichen Auskünfte und Unterlagen
Die Honorierung des Auftragnehmers erfolgt auf der Grundlage der BVS-Richtlinie zur Berechnung von Honoraren für
Wertermittlungen über Immobilien (Stand: 12/ 2014) Honorar-Richtlinie für Immobilienbewertungen (HonRib )
vom 17.November 2012,
(Stand vom 20.06.2014)
Anwendungen der Honorartabelle
Die Honorartabelle (
) gilt für die Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken im Sinne der
Sachverständigenordnung. Maßgeblich ist der ermittelte Verkehrswert. Für die Fälle, bei denen Wertminderungen des
Verkehrswertes erfolgen (z.B. Abschläge für Instandsetzungseinfluss, Reparaturenfluss, ökologische Lasten, Abbruchkosten,
Erschließungsprobleme), ist das Honorar auf der Grundlage des unge-kürzten Wertes zu bemessen.
Bei Verkehrswerten zwischen den genannten Werten erfolgt die Honorarbemessung durch lineare Interpolation.
Sollte der Wert des Grundstücks weniger als 100.000,00 EUR betragen, so wird das Honorar nach dem Wert von 100.000,00 EUR
bestimmt. Sollte sich der Wert des Objekts zu mehr als 25.000.000,00 EUR ergeben, wird als Gutachterhonorar das Honorar
gemäß Honorartabelle für Objektwerte von 25.000.000,00 EUR zuzüglich der (degressiven) Honorarentwicklung bei steigenden
Objektwerten vereinbart. Die übrigen Vereinbarungen dieses Gutachtervertrages (Berücksichtigung von ggf. bestehenden
Schwierigkeiten und Erstattung von Nebenkosten) bleiben von dieser Honorarabrechnungsvereinbarung unberührt.
Berücksichtigung von Besonderheiten
Bei Vorhandensein von Besonderheiten (Grundstücksrechte, mehrerer Stichtage u.a.) ist das Honorar auf der Basis des
Ergebnisses aus der Honorartabelle gesondert zu berechnen (
)
Aktualisierungen eines früheren Gutachtens des Sachverständigen
Das Honorar ist mit einem Faktor zwischen 0,9 und 0,6 zu multiplizieren. Die Höhe des Faktors ist abhängig vom Aufwand, der
mit der Aktualisierung verbunden ist.
Zuschläge für erschwerte Bedingungen
Bei erschwerten Arbeitsbedingungen, die objektbezogen sind (z.B. Schmutz, Sicherheit, Gefahrenabwehr) ist mit dem
Faktor 1,2 zu multiplizieren
Zuschläge für besondere Leistungen
Für die Beschaffung von erforderlichen Unterlagen, örtliche Aufnahme der Gebäude und Aufmaß, Erstellung oder Ergänzung
von Plänen und maßstabsbezogenen Skizzen ist ein Zuschlag je nach Zeitaufwand zu folgenden Stundensätzen zu
berücksichtigen:
•
für die Gutachterstunde ........80,00......EUR
•
für die Hilfskraftstunde ..........40,00......EUR
Diese Vereinbarung betrifft folgende vom Auftraggeber bereitzustellenden Unterlagen:
1.
aktuelle Katasterkarte;
2.
aktueller Grundbuchauszug (wenn erforderlich)
3.
Bauzeichnungen (Grundrisse und Schnitte);
4.
Wohnflächenberechnung, Ermittlung des umbauten Raumes;
5.
aktuelle Mietvertrags- und Mietenzusammenstellung;
*6. ......................................................................................
Es wird vereinbart, dass Informationen über den Inhalt öffentlicher Register (soweit sie nicht vom Auftraggeber als schriftliche
Auszüge vorgelegt werden) vom Sachver-
ständigen aus Kostengründen telefonisch eingeholt werden dürfen.
Nebenkosten
Nebenkosten (Lichtpausen, Porto, Telefon etc.) und Auslagen sind, sofern sie erforderlich sind, in der Höhe der tatsächlichen
Aufwendungen zu erstatten.
Die Kosten für notwendigerweise zu erstellende Kopien werden entsprechend der für
Gerichtsgutachten geltenden Regelung in § 11 Abs. 2 JVEG mit ...0,50...EUR für die
ersten 50 Seiten und ...0,15...EUR für jede weitere Seite abgerechnet.
Fahrkosten werden mit ...0,70..EUR je gefahrenen PKW-km abgerechnet,
Fotos mit ...2,00..EUR /Stck., ..........................................................................................
Zweit- bzw. Mehrausfertigungen des Gutachtens werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gefertigt und
mit ....2,0...EUR/Seite zzgl. Fotokosten berechnet.
Fahrzeiten für Fahrten über 15 km werden nach Zeitaufwand zusätzlich zu dem Gutachtenhonorar in Rechnung gestellt.
Es gelten folgende Stundensätze:
•
für die Gutachterstunde .......80,00.....EUR
•
für die Hilfskraftstunde ........40,00.....EUR
Auf die Honorare und Nebenkosten wird die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt.