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Gutachten Kosten
Honorar, Beschaffung der erforderlichen Auskünfte und Unterlagen Die Honorierung des Auftragnehmers erfolgt auf der Grundlage der BVS-Richtlinie zur Berechnung von Honoraren für Wertermittlungen über Immobilien (Stand: 12/ 2014) Honorar-Richtlinie für Immobilienbewertungen (HonRib ) vom 17.November 2012, (Stand vom 20.06.2014) Anwendungen der Honorartabelle Die Honorartabelle (         ) gilt für die Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken im Sinne der Sachverständigenordnung. Maßgeblich ist der ermittelte Verkehrswert. Für die Fälle, bei denen Wertminderungen des Verkehrswertes erfolgen (z.B. Abschläge für Instandsetzungseinfluss, Reparaturenfluss, ökologische Lasten, Abbruchkosten, Erschließungsprobleme), ist das Honorar auf der Grundlage des unge-kürzten Wertes zu bemessen. Bei Verkehrswerten zwischen den genannten Werten erfolgt die Honorarbemessung durch lineare Interpolation. Sollte der Wert des Grundstücks weniger als 100.000,00 EUR betragen, so wird das Honorar nach dem Wert von 100.000,00 EUR bestimmt. Sollte sich der Wert des Objekts zu mehr als 25.000.000,00 EUR ergeben, wird als Gutachterhonorar das Honorar gemäß Honorartabelle für Objektwerte von 25.000.000,00 EUR zuzüglich der (degressiven) Honorarentwicklung bei steigenden Objektwerten vereinbart. Die übrigen Vereinbarungen dieses Gutachtervertrages (Berücksichtigung von ggf. bestehenden Schwierigkeiten und Erstattung von Nebenkosten) bleiben von dieser Honorarabrechnungsvereinbarung unberührt. Berücksichtigung von Besonderheiten Bei Vorhandensein von Besonderheiten (Grundstücksrechte,  mehrerer Stichtage u.a.) ist das Honorar auf der Basis des Ergebnisses aus der Honorartabelle gesondert zu berechnen  (       ) Aktualisierungen eines früheren Gutachtens des Sachverständigen Das Honorar ist mit einem Faktor zwischen 0,9 und 0,6 zu multiplizieren. Die Höhe des Faktors ist abhängig vom Aufwand, der mit der Aktualisierung verbunden ist. Zuschläge für erschwerte Bedingungen Bei erschwerten Arbeitsbedingungen, die objektbezogen sind (z.B. Schmutz, Sicherheit, Gefahrenabwehr) ist mit dem Faktor 1,2 zu multiplizieren Zuschläge für besondere Leistungen Für die Beschaffung von erforderlichen Unterlagen, örtliche Aufnahme der Gebäude und Aufmaß, Erstellung oder Ergänzung von Plänen und maßstabsbezogenen Skizzen ist ein Zuschlag  je nach Zeitaufwand zu folgenden  Stundensätzen zu berücksichtigen:  für die Gutachterstunde ........80,00......EUR  für die Hilfskraftstunde ..........40,00......EUR Diese Vereinbarung betrifft folgende vom Auftraggeber bereitzustellenden Unterlagen:    1. aktuelle Katasterkarte;    2. aktueller Grundbuchauszug (wenn erforderlich)    3. Bauzeichnungen (Grundrisse und Schnitte);    4. Wohnflächenberechnung, Ermittlung des umbauten Raumes;    5. aktuelle Mietvertrags- und Mietenzusammenstellung;  *6.          ...................................................................................... Es wird vereinbart, dass Informationen über den Inhalt öffentlicher Register (soweit sie nicht vom Auftraggeber als schriftliche Auszüge vorgelegt werden) vom Sachver- ständigen aus Kostengründen telefonisch eingeholt werden dürfen. Nebenkosten Nebenkosten (Lichtpausen, Porto, Telefon etc.) und Auslagen sind, sofern sie erforderlich sind, in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu erstatten. Die Kosten für notwendigerweise zu erstellende Kopien werden entsprechend der für Gerichtsgutachten geltenden Regelung in § 11 Abs. 2 JVEG mit ...0,50...EUR für die ersten 50 Seiten und ...0,15...EUR für jede weitere Seite abgerechnet. Fahrkosten werden mit ...0,70..EUR je gefahrenen PKW-km abgerechnet, Fotos mit ...2,00..EUR /Stck., .......................................................................................... Zweit- bzw. Mehrausfertigungen des Gutachtens werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gefertigt und mit ....2,0...EUR/Seite zzgl. Fotokosten berechnet. Fahrzeiten für Fahrten über 15 km werden nach Zeitaufwand zusätzlich zu dem Gutachtenhonorar in Rechnung gestellt. Es gelten folgende Stundensätze: für die Gutachterstunde .......80,00.....EUR für die Hilfskraftstunde ........40,00.....EUR Auf die Honorare und Nebenkosten wird die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt.
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