Sachverständigen-& Immobilienbüro
Dipl. Ing. Dietmar Kloas
Groß Raddener Hauptstr. 17
03222 Lübbenau/Spreewald
Gutachten
Kurzgutachten
Kurzgutachten zum Ermitteln des Wertes Ihrer Immobilie?
Ein Komplettgutachten verursacht einen nicht unerheblichen Aufwand, z.B. durch die Beschaffung zahlreicher Dokumente bei
diversen Ämtern wie Grundbuchamt, Liegenschaftskataster, Gutachterausschuss, Altlastenkataster, Baulastenverzeichnis,
Bauamt, Bauaufsicht, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Sanierungsbehörde. Nach einer gründlichen Objektbesichtigung
und Beratung mit Ihnen, erfolgt anschließend die Ausarbeitung des Gutachtens mit Berechnungen, textliche
Hintergrundinformationen und Begründung mit in der Regel ca. 50-80 Seiten Umfang. Der zeitliche Gesamtaufwand beträgt
hierfür etwa zwei Arbeitswochen. Dafür erhalten Sie ein „gerichtsfestes“ Gutachten, welches von Finanzämtern und Gerichten
usw. rechtlich anerkannt wird. Das Honorar für Komplettgutachten erfolgt nach der BVS-Richtlinie zur Berechnung von
Honoraren für Wertermittlungen über Immobilien.
Der preiswerte Weg ist das Kurzgutachten für Ihre Immobilie.
Wenn Sie nur wissen möchten, welchen Wert Ihre Immobilie besitzt, welchen Marktpreis Sie derzeit bei Verkauf erzielen können
oder generell von einem Sachverständigen etwas schriftliches benötigen, z.B. als Grundlage für Verkaufsargumentationen
gegenüber Interessenten, dann ist diese Variante für Sie sicherlich sehr interessant. Allerdings besitzt dieses sog. „Kurzgutachten“
keine rechtliche Substanz gegenüber Dritten. Das Kurzgut-achten wird auf ähnlicher Basis wie das "Verkehrswertgutachten"
erstellt, wobei der Umfang der schriftlichen Ausarbeitung allerdings nur 10 bis 15 Seiten umfasst und daher natürlich nicht alle
Aspekte aufgeführt werden können. Weiterhin müssten Sie mir – um die Kosten zu minimieren - alle behördlichen Dokumente
beschaffen (eine Liste der Stellen und Adressen erhalten Sie von mir) die hierfür notwendig sind, vom Grundbuchamt bis hin
zum Bauamt.
Dieses Kurzgutachten erhalten Sie von mir, einem anerkannten, freien Sachverständigen für die Verkehrswertermittlung von
Grundstücken zu einem Pauschalpreis ab EUR 450,- (je nach Objekt wie z.B. Eigentumswohnung / Einfamilienhaus und
Schwierigkeitsgrad und zusätzlicher Leistungen) für den Bereich Lübbenau und 15 km Radius. Bei Objekten die außerhalb dieses
Gebietes liegen, kann sich das Honorar um EUR 50,- bis 90,- erhöhen.
Der Ablauf und Leistungen zu dem Kurzgutachten:
Sie beauftragen mich, den Wert Ihrer Immobilie im Rahmen eines Kurzgutachtens festzustellen. Damit es für Sie keine
unerwarteten Überraschungen gibt, wird ein Pauschalhonorar vereinbart gemäß meiner Honorarliste.
Sie erhalten von mir eine Liste mit den Dokumenten, die von den Behörden beschafft werden müssen. Darin enthalten sind
auch die Adressen, wo Sie diese beziehen können und wie hoch die ca. Kosten der Ämter für die Ausstellung der Dokumente
sind. z.B. bei einem unbeglaubigten Grundbuchauszug werden in der Regel etwa EUR 10,- pro Auszug verlangt.
Die Beschaffung aller Unterlagen wird einige Tage dauern. In der Zwischenzeit werde ich mit Ihnen eine Objektbesichtigung
vornehmen.
Eine Besichtigung der Bausubstanz ist Grundvoraussetzung für jedes Gutachten. Hierunter fallen u.a.:
•
Wohnbereich und Kellerüberprüfung auf Feuchtigkeit bzw. Schimmelbildung
•
Energetische Prüfung wie Fenster, Türen, Isolation von Hauswand, Dämmung Geschoßdecken usw.
•
Überprüfen von evtl. Undichtigkeiten / Feuchtigkeit
•
Sichtung der Außenfassade, Balkone, Terrasse, Brüstungen auf Schäden
•
Sichtung des Daches inkl. Regenrinne, Eindeckung, Gebälk, innerer Zustand des Dachstuhls
•
Versorgungsleitungen / Hausanschlüsse, Installationen
•
Haustechnik wie Elektroinstallation
•
Garage und Überdachungen
•
Gesamtzustand
•
Wartungs-/Sanierungsstau
•
Dazu eine Fotodokumentation und gegebenenfalls ein kostenpflichtiges Aufmaß der Gebäude, wenn keine Bauunterlagen
mehr vorhanden sind.
Im Anschluss, wenn alle von Ihnen besorgten und notwendigen Dokumente vorliegen, erstelle ich aus der Grundstücks-,
Gebäudesachwert- und Ertragswertermittlung ein schriftliches Gutachten mit ca. 10-20 Seiten Umfang über den
Verkehrs-(Markt)-wert Ihrer Immobilie.
Nachträglich haben Sie auch die Möglichkeit, innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung des Kurzgutachtens für dasselbe
Objekt ein offizielles Verkehrswertgutachten zu erhalten, welches Sie z.B. als Rechtsgrundlage vor Gericht oder als
Finanzierungsgrundlage für ein Kreditinstitut verwenden können. Das Honorar für das Verkehrswertgutachten wird nach der
BVS-Richtlinie zur Berechnung von Honoraren für Wertermittlungen über Immobilien
abgerechnet. Die Kosten vom vorherigen Kurzgutachten werden verrechnet.
Kurzgutachten oder Komplettgutachten
Wenn Sie „nur“ wissen möchten was Ihre Immobilie Wert ist, z.B wenn Sie einen Verkauf oder Übertragung auf Kinder
beabsichtigen und dazu eine unabhängige, objektive und professionelle Werteinschätzung mit schriftliche Begründung
benötigen, ist das Kurzgut-achten in den meisten ausreichend.
Wenn Sie allerdings in einen Rechtsstreit gehen, z.B. Uneinigkeit einer Erbengemeinschaft, Scheidung, zu hohe Ansetzung des
Finanzamtes des Immobilienwertes und der daraus geforderten Erbschaftssteuer ist Komplettgutachten zwingend erforderlich.
Gerne berate ich Sie in Ihrem speziellen Fall.
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