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Sachverständigen-& Immobilienbüro Dipl. Ing. Dietmar Kloas Groß Raddener Hauptstr. 17 03222 Lübbenau/Spreewald
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Gutachten Kurzgutachten Kurzgutachten zum Ermitteln des Wertes Ihrer Immobilie? Ein Komplettgutachten verursacht einen nicht unerheblichen Aufwand, z.B. durch die Beschaffung zahlreicher Dokumente bei diversen Ämtern wie Grundbuchamt, Liegenschaftskataster, Gutachterausschuss, Altlastenkataster, Baulastenverzeichnis, Bauamt, Bauaufsicht, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Sanierungsbehörde. Nach einer gründlichen Objektbesichtigung und Beratung mit Ihnen, erfolgt anschließend die Ausarbeitung des Gutachtens mit Berechnungen, textliche Hintergrundinformationen und Begründung mit in der Regel ca. 50-80 Seiten Umfang. Der zeitliche Gesamtaufwand beträgt hierfür etwa zwei Arbeitswochen. Dafür erhalten Sie ein „gerichtsfestes“ Gutachten, welches von Finanzämtern und Gerichten usw. rechtlich anerkannt wird. Das Honorar für Komplettgutachten  erfolgt nach der BVS-Richtlinie zur Berechnung von Honoraren für Wertermittlungen über Immobilien. Der preiswerte Weg ist das Kurzgutachten für Ihre Immobilie. Wenn Sie nur wissen möchten, welchen Wert Ihre Immobilie besitzt, welchen Marktpreis Sie derzeit bei Verkauf erzielen können oder generell von einem Sachverständigen etwas schriftliches benötigen, z.B. als Grundlage für Verkaufsargumentationen gegenüber Interessenten, dann ist diese Variante für Sie sicherlich sehr interessant. Allerdings besitzt dieses sog. „Kurzgutachten“  keine rechtliche Substanz gegenüber Dritten. Das Kurzgut-achten wird auf ähnlicher Basis wie das "Verkehrswertgutachten" erstellt, wobei der Umfang der schriftlichen Ausarbeitung allerdings nur 10 bis 15 Seiten umfasst und daher natürlich nicht alle Aspekte aufgeführt werden können. Weiterhin müssten Sie mir – um die Kosten zu minimieren - alle behördlichen Dokumente beschaffen (eine Liste der Stellen und Adressen erhalten Sie von mir) die hierfür notwendig sind, vom Grundbuchamt bis hin zum Bauamt. Dieses Kurzgutachten  erhalten Sie von mir, einem anerkannten, freien Sachverständigen für die Verkehrswertermittlung von Grundstücken zu einem Pauschalpreis ab EUR 450,- (je nach Objekt wie z.B. Eigentumswohnung / Einfamilienhaus und Schwierigkeitsgrad und zusätzlicher Leistungen) für den Bereich Lübbenau und 15 km Radius. Bei Objekten die außerhalb dieses Gebietes liegen, kann sich das Honorar um EUR 50,- bis 90,- erhöhen. Der Ablauf und Leistungen zu dem Kurzgutachten: Sie beauftragen mich, den Wert Ihrer Immobilie im Rahmen eines Kurzgutachtens festzustellen. Damit es für Sie keine unerwarteten Überraschungen gibt, wird ein Pauschalhonorar vereinbart gemäß meiner Honorarliste.  Sie erhalten von mir eine Liste mit den Dokumenten, die von den Behörden beschafft werden müssen. Darin enthalten sind auch die Adressen, wo Sie diese beziehen können und wie hoch die ca. Kosten der Ämter für die Ausstellung der Dokumente sind. z.B. bei einem unbeglaubigten Grundbuchauszug werden in der Regel etwa EUR 10,- pro Auszug verlangt. Die Beschaffung aller Unterlagen wird einige Tage dauern. In der Zwischenzeit werde ich mit Ihnen eine Objektbesichtigung vornehmen. Eine Besichtigung der Bausubstanz ist Grundvoraussetzung für jedes Gutachten. Hierunter fallen u.a.:   Wohnbereich und Kellerüberprüfung auf Feuchtigkeit bzw. Schimmelbildung Energetische Prüfung wie Fenster, Türen, Isolation von Hauswand, Dämmung Geschoßdecken usw.  Überprüfen von evtl. Undichtigkeiten / Feuchtigkeit Sichtung der Außenfassade, Balkone, Terrasse, Brüstungen auf Schäden Sichtung des Daches inkl. Regenrinne, Eindeckung, Gebälk, innerer Zustand des Dachstuhls  Versorgungsleitungen / Hausanschlüsse, Installationen Haustechnik wie Elektroinstallation Garage und Überdachungen Gesamtzustand Wartungs-/Sanierungsstau Dazu eine Fotodokumentation und gegebenenfalls ein kostenpflichtiges Aufmaß der Gebäude, wenn keine Bauunterlagen mehr vorhanden sind. Im Anschluss, wenn alle von Ihnen besorgten und notwendigen Dokumente vorliegen, erstelle ich aus der Grundstücks-, Gebäudesachwert- und Ertragswertermittlung ein schriftliches Gutachten mit ca. 10-20 Seiten Umfang über den Verkehrs-(Markt)-wert Ihrer Immobilie. Nachträglich haben Sie auch die Möglichkeit, innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung des Kurzgutachtens für dasselbe Objekt ein offizielles Verkehrswertgutachten zu erhalten, welches Sie z.B. als Rechtsgrundlage vor Gericht oder als Finanzierungsgrundlage für ein Kreditinstitut verwenden können. Das Honorar für das Verkehrswertgutachten wird nach der  BVS-Richtlinie zur Berechnung von Honoraren für Wertermittlungen über Immobilien  abgerechnet. Die Kosten vom vorherigen Kurzgutachten werden verrechnet. Kurzgutachten oder Komplettgutachten Wenn Sie „nur“ wissen möchten was Ihre Immobilie Wert ist, z.B wenn Sie einen Verkauf oder Übertragung auf Kinder beabsichtigen und dazu eine unabhängige, objektive und professionelle Werteinschätzung mit schriftliche Begründung benötigen, ist das Kurzgut-achten in den meisten  ausreichend. Wenn Sie allerdings in einen Rechtsstreit gehen, z.B. Uneinigkeit einer Erbengemeinschaft, Scheidung, zu hohe Ansetzung des Finanzamtes des Immobilienwertes und der daraus geforderten Erbschaftssteuer ist Komplettgutachten zwingend erforderlich. Gerne berate ich Sie in Ihrem speziellen Fall.
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