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Sachverständigen-& Immobilienbüro Dipl. Ing. Dietmar Kloas Groß Raddener Hauptstr. 17 03222 Lübbenau/Spreewald
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Allgemeine Geschäftsbedingungen entspr. dem Verband Deutscher Makler e.V.  Firma: Sachverständigen- & Immobilienbüro Dipl.-Ing. Dietmar Kloas Der Erfüllung unserer Makleraufträge widmen wir uns mit Sorgfalt und in unparteiischer Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber. Unsere Tätigkeit erfolgt unter Einhaltung der Standesregeln unseres Berufsstandes. Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis oder/und die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Die Maklerprovision ist verdient und fällig, sofern durch unsere Nachweis- und Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt. Wenn wir zusätzlich dem rechtsgeschäftlichen Verkehr mit unseren Auftraggebern “Allgemeine Geschäftsbedingungen” zugrunde legen, so geschieht dies in Ausfüllung und Ausgestaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und unter strikter Wahrung des gerechten Ausgleichs der gegenseitigen Rechte und Pflichten. § 1 An Maklerprovision einschließlich gesetzlich geltender Mehrwertsteuer sind zu zahlen: a) An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Eigentumswohnungen, berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis, d. h. von allen dem Verkäufer versprochenen Leistungen: vom Käufer 7,14 % inkl. der gesetzl. geltenden MwSt. b) Bei Projekten/Werklieferungsverträgen/GU-Generalübernehmer- Verträgen o. ä. vom Auftraggeber 7,14 % inkl. der gesetzl. geltenden MwSt. c) Erbbaurechte vom Grundstückswert und etwa bestehenden Aufbauten berechnet: vom Erbbaunehmer 7,14 % inkl. der gesetzl. geltenden MwSt. d) Vorkaufsrecht, berechnet vom Verkehrswert des Objektes, vom Berechtigten 1,19 % inkl. der gesetzl. geltenden MwSt. e) Hausverwaltung wird objektbezogen verhandelt, mindestens jedoch 5,95 % inkl. der gesetzl. geltenden MwSt. der Brutto-Sollmiete. § 2 Bei Vermietung und Verpachtungen, zahlbar vom Mieter/Pächter einschließlich gesetzlich geltender Mehrwertsteuer: a) Bei Mietverträgen, unabhängig von evtl. vereinbarter, geringerer Vertragsdauer als 5 Jahren und bis zu 5 Jahren beträgt die Maklerprovision 2,32 Monatsmieten. b) Bei einer Vertragsdauer von über 5 Jahren berechnet von der jeweils sich ergebenden Vertragssumme, bezogen auf die Laufzeit des vereinbarten Mietvertrages, höchstens jedoch aus der 10-Jahres-Mietsumme: 3,48 %, mindestens jedoch 2,38 Monatsmieten inkl. der gesetzl. geltenden MwSt.. c) Dem Mieter eingeräumte Option(en) auf Verlängerung des Mietvertrages wird/werden wie Vertragslaufzeiten behandelt: 3,57 % inkl. der gesetzl. geltenden MwSt. der Mietsumme von Vertrags- und Optionszeitraum, mindestens jedoch 2,38 Monatsmieten inkl. der gesetzl. geltenden MwSt. Zur Mietsumme gehören auch alle sonstigen vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten und Mehrwertsteuer. Bei Staffelmieten gilt die Anfangsmiete. § 3 Die in den § 1 und 2 genannten Provisionssätze enthalten die gesetzlich geltende Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, so gilt der Steuersatz als vereinbart, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit unserer Provisionsrechnung gültig ist. § 4 a) Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung bzw. aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist. Mitursächlich genügt. Die Provision ist fällig und zahlbar 8 Tage nach Rechnungslegung. b) Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auslösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigen Gründen gegenstandslos oder nicht erfüllt wird. c) Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einem späteren Termin oder zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der vertraglich vereinbarte wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebotsinhalt abweicht. d) Sofern aufgrund unserer Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit Verhandlungsparteien direkte Verhandlungen aufnehmen, i st auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. § 5 Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden. § 6 a) Ein uns erteilter Alleinauftrag begründet für den Auftraggeber und uns ein besonderes Treueverhältnis. Demgemäß sind direkt an den Auftraggeber herantretende Interessenten unter Bezugnahme auf das bestehende Auftragsverhältnis stets und ausschließlich an uns zu verweisen. Insofern enthält sich der Auftraggeber der eigenen Abschlusstätigkeit. b) Jeder Alleinauftrag ist nur für eine festzulegende bestimmte Frist erteilt, diese beträgt längstens 2 Jahre. Die Kündigungsfrist für beide Seiten beträgt 3 Monate, anderenfalls der Alleinauftrag sich um 1 weiteres Jahr verlängert. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. § 7 Bei Vertragsabschluss hat der Auftraggeber uns auf Verlangen die Vertragspartei bekanntzugeben. § 8 Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden. § 10 Wir haben Anspruch auf Maklerprovision, wenn anstelle des von uns angebotenen Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustande kommt, das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäfts tritt, z. B., durch Enteignung, Umlegung, Zwangsversteigerung, Tausch oder Ausübung einer Vorkaufsrecht. § 11 Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers berechtigt uns zum Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen. Unsere Angebote erfolgen unter der Voraussetzung, dass der Empfänger das angebotene Objekt selbst erwerben oder nutzen will. Sie sind streng vertraulich. Jede unbefugte Weitergabe unserer Angebote an Dritte, auch Vollmacht- oder Auftraggeber des Interessenten, verpflichtet Sie in voller Höhe zur angeführten Provisionszahlung. § 12 Unsere Angebote erfolgen gemäß der uns vom Auftraggeber erteilten Auskünfte; sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen. § 13 Abweichungen von unseren “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Sollten Teile unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle eventuell unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lübbenau. Stand: 20.10.2016
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